Unter "Erste Hilfe" versteht man von jederman durchzuführende Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe (Arzt oder Rettungsdienst) abzuwenden oder zu mildern. Dazu gehört insbesondere das Absetzen eines Notrufs, die Absicherung der Unfallstelle und die Betreuung der Verletzten.
Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der Ersthelfer müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der beschäftigten und zu den bestehenden Gefahren stehen.
In kaufmännisch Unternehmen müssen mind. 5% der Beschäftigten Ersthelfer sein, in den übrigen Unternehmen oder Unternehmensbereichen mindestens 10% (§ 26 BGV A1)
Sind bei Ihnen ausreichend Ersthelfer benannt? Sind diese entsprechend ausgebildet?