Fachkraft für Arbeits­sicherheit


Das Arbeitssicherheitsgesetz legt fest, dass (fast) alle Arbeitgeber "Fachkräfte für Arbeitssicherheit"schriftlich zu bestellen haben. Deren Mindesteinsatzzeit richtet sich nach der Gefährdung und der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter des Betriebs. Die Anforderungen und Aufgaben der "Fachkraft für Arbeitssicherheit" sind ebenfalls im Arbeitssicherheitsgesetz beschrieben.





Damit soll erreicht werden, dass

  1. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden.
  2.  gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können.
  3. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.


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A•R•M | Arbeitssicherheit Robert Mackiewicz | Fachkraft für Arbeitssicherheit und Umfallverhütung | Haar, München




 
 
 
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