Das Arbeitssicherheitsgesetz legt fest, dass (fast) alle Arbeitgeber "Fachkräfte für Arbeitssicherheit"schriftlich zu bestellen haben. Deren Mindesteinsatzzeit richtet sich nach der Gefährdung und der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter des Betriebs. Die Anforderungen und Aufgaben der "Fachkraft für Arbeitssicherheit" sind ebenfalls im Arbeitssicherheitsgesetz beschrieben.