Die Arbeitsstättenverordung verlangt dass Flucht- und Rettungspläne erstellt werden wenn Lage und Ausdehnung dies erfordern.
Auch in der ASR (Arbeitsschutzrichtlinie) wird dies gefordert.
Bei einer Begehung in Ihren Räumlichkeiten kann ich dies feststellen und Sie entsprechend beraten. Bei Bedarf erstelle ich für Sie Flucht- und Rettungspläne. Selbstverständlich der aktuellen DIN-Norm (DIN ISO 23601) entsprechend.