Flucht- und Rettungs­plan


Die Arbeitsstättenverordung verlangt dass Flucht- und Rettungspläne erstellt werden wenn Lage und Ausdehnung dies erfordern.

Auch in der ASR (Arbeitsschutzrichtlinie) wird dies gefordert.





Ob Lage und Ausdehnung dies erfordern ist beispielsweise der Fall:

  • bei unübersichtlicher Flucht- und Rettungswegführung
    z. B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume, gewinkelte oder von den normalen Verkehrswegen abweichende Wegführung)
  • bei einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen
    (z. B. Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr)
  • in Bereichen mit einer erhöhten Gefährdung, wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben
    (z. B. durch explosion- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung).

Ist dies bei Ihnen der Fall?

Bei einer Begehung in Ihren Räumlichkeiten kann ich dies feststellen und Sie entsprechend beraten. Bei Bedarf erstelle ich für Sie Flucht- und Rettungspläne. Selbstverständlich der aktuellen DIN-Norm (DIN ISO 23601) entsprechend.






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