Das Arbeitssicherheitsgesetz legt fest, dass (fast) alle Arbeitgeber "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" schriftlich zu bestellen haben. Die Anforderungen und Aufgaben sind ebenfalls im Arbeitssicherheitsgesetz beschrieben.
Der Begriff "Brandschutz" steht für Brandverhütung und Brandbekämpfung, also für alle Überlegungen, die der Verhütung von Verletzungen bei Menschen und Tieren und dem Schutz von Sachwerten dienen.
Nach §10 des Arbeitsschutzgesetzes hat: der Arbeitgeber die Maßnahmen zu treffen, welche zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten notwendig sind.
Die Arbeitsstättenverordung verlangt dass Flucht- und Rettungspläne erstellt werden wenn Lage und Ausdehnung dies erfordern.
Unter "Erste Hilfe" versteht man von jederman durchzuführende Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen abzuwenden oder zu mildern.