LEISTUNGEN



Fachkraft für Arbeitssicherheit

Das Arbeitssicherheitsgesetz legt fest, dass (fast) alle Arbeitgeber "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" schrift­lich zu bestellen haben. Die Anforderungen und Aufgaben sind ebenfalls im Arbeitssicherheitsgesetz beschrieben.


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Brandschutz

Der Begriff "Brandschutz" steht für Brandverhütung und Brandbekämpfung, also für alle Überlegungen, die der Verhütung von Verletzungen bei Menschen und Tieren und dem Schutz von Sachwerten dienen.


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Notfallorganisation

Nach §10 des Arbeitsschutzgesetzes hat: der Arbeitgeber die Maßnahmen zu treffen, welche zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der   Beschäftigten notwendig sind.


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Flucht- und Rettungsplan

Die Arbeitsstättenverordung verlangt dass Flucht- und Rettungspläne erstellt werden wenn Lage und Ausdehnung dies erfordern.


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Erste Hilfe

Unter "Erste Hilfe" versteht man von jederman durchzuführende Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen abzuwenden oder zu mildern.


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